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Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH
(Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Für die Versicherten wird selbstverständlich am Monatsende eine Rechnung erstellt.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und
Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet.
Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse noch einmal an, welche Tarife
betreffend Heilpraktikerkosten vereinbart sind.

Sie müssen damit rechnen, daß Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, auch den Mehraufwand bei einigen Therapien erstatten einige Versicherungen nicht.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktikerbehandlung leider nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.

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